Der Auftraggeber kann auf seinen Wunsch sich die digitale Akte vom Auftragnehmer zur Einsicht freischalten lassen. Die digitale Akte bildet die bekannten Verträge, Schäden und Unterlagen des Auftraggebers zum Teil ab.
Zur Nutzung des Portals stimmt der Auftraggeber der Verwendung eines technisch notwendigen Cookies zu. Dieses wird benötigt um den Login abzusichern.
Des Weiteren stimmt der Auftraggeber zu, dass die Nutzung der digitalen Akte zur Qualitätsverbesserung protokolliert werden kann.
Die Nutzung der digitale Akte ist für den Auftraggeber kostenfrei. Es gelten die Haftungsregelungen des Maklervertrages.
Die Akte wird bestmöglich zur Verfügung gestellt. Eine Garantie für die Erreichbarkeit wird nicht gegeben. Der Auftragnehmer hat das Recht den Zugang bei missbräulicher Verwendung zu sperren.
Der Auftraggeber muss nach Freischaltung ein eigenes Kennwort vergeben. Er trägt dafür Sorge, dass Benutzername und Passwort für die Benutzung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Insbesondere dürfen Zugangsdaten nicht weitergeben oder sich Dritte aufgrund unzureichend geschützter Aufbewahrung Zugriff verschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer Fälle von Missbrauch und unbefugtem Zugriff auf Zugangsdaten unverzüglich zu melden.